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Import von Küchenlüftungstechnik aus China: CE, Maschinenverordnung und Zoll

Was deutsche Händler beim Import von Küchenlüftungstechnik aus China wirklich brauchen: CE-Konformität, die Rolle des Importeurs, der Wechsel von der Maschinenrichtlinie zur Maschinenverordnung 2027 und die Unterlagen, die bei der Einfuhr fehlen dürfen.

Import von Küchenlüftungstechnik aus China: CE, Maschinenverordnung und Zoll

Wer Küchenlüftungstechnik aus China nach Deutschland einführt, rechnet mit Zoll und Logistik. Was Projekte tatsächlich verzögert, ist etwas anderes: die Frage, wer nach dem Inverkehrbringen der Importeur ist. Und das ist in der Regel nicht der Hersteller in China, sondern die deutsche Firma, die die Ware verzollt.

1. CE ist kein Gütesiegel

Der häufigste und teuerste Irrtum: Das CE-Zeichen sei eine behördliche Prüfbescheinigung. Das ist es nicht. Es ist eine Erklärung des Herstellers, dass das Produkt die einschlägigen europäischen Rechtsakte erfüllt. Es bescheinigt keine Qualität, keine Eignung für den konkreten Einsatzfall und keine Bauartgenehmigung.

Daraus folgt für den Importeur eine unbequeme Konsequenz: Die Verantwortung für die Richtigkeit dieser Erklärung lässt sich nicht an den Hersteller zurückdelegieren. Wer die Ware unter eigenem Namen in Verkehr bringt, übernimmt eigene Pflichten – und diese Pflichten sind überprüfbar.

2. Welche Rechtsakte einschlägig sind

Für elektromechanische Lüftungs- und Abscheidungstechnik kommen typischerweise mehrere Regelwerke zusammen:

Rechtsakt Gegenstand
Richtlinie 2006/42/EG Maschinenrichtlinie – Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen an Maschinen; gilt bis zum Wechsel auf die Maschinenverordnung
Verordnung (EU) 2023/1230 Maschinenverordnung – ersetzt die Richtlinie und gilt ab Januar 2027 unmittelbar in allen Mitgliedstaaten
Richtlinie 2014/30/EU Elektromagnetische Verträglichkeit
Richtlinie 2014/35/EU Niederspannungsrichtlinie für elektrische Betriebsmittel in bestimmten Spannungsbereichen
Richtlinie 2011/65/EU Beschränkung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten
Verordnung (EU) 2023/988 Allgemeine Produktsicherheitsverordnung – seit Dezember 2024 anwendbar, mit Pflichten für Händler und Online-Marktplätze

Welche dieser Akte im Einzelfall greifen, hängt von der konkreten Ausführung ab. Für Geräte mit Hochspannungsteil, Steuerung und Ventilator ist die Kombination aus Maschinen-, EMV- und Niederspannungsrecht der Normalfall. Wer hier pauschal “CE” schreibt, ohne die zugrunde liegenden Akte zu benennen, kann die Konformität im Streitfall nicht belegen.

3. Der Importeur als Wirtschaftsakteur

Mit der Maschinenverordnung werden die Regeln des neuen Konzepts für die Produktkonformität vollständig auf Maschinen übertragen. Das bedeutet: Pflichten für Importeure und Händler, die es unter der alten Richtlinie für Maschinen so nicht gab.

Konkret hat der Importeur unter anderem sicherzustellen, dass:

  • die Konformitätsbewertung durchgeführt und die EU-Konformitätserklärung vorliegt,
  • die technische Dokumentation verfügbar ist und auf Verlangen der Marktüberwachung vorgelegt werden kann,
  • das Produkt mit Name und Anschrift des Importeurs gekennzeichnet ist,
  • die Betriebsanleitung und die Sicherheitsinformationen in der Sprache des Mitgliedstaats vorliegen – für Deutschland also auf Deutsch,
  • Transport und Lagerung die Konformität nicht beeinträchtigen.

Der vierte Punkt ist in der Praxis der häufigste Mangel. Eine englische Anleitung ist bei einem gewerblichen Gerät in Deutschland kein akzeptabler Zustand: Sie wird von der Berufsgenossenschaft, von Prüfern und im Schadenfall von Gutachtern beanstandet. Die deutschsprachige Betriebsanleitung ist keine Übersetzungsaufgabe, sondern Teil der Konformität.

4. Was sich 2027 ändert

Die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 wurde im Juni 2023 veröffentlicht und trat im Juli 2023 in Kraft. Sie gilt ab dem 20. Januar 2027. Wichtig für die Planung: Es gibt keine Übergangsregelung zwischen Richtlinie und Verordnung. Bis zum Vortag gilt die Maschinenrichtlinie, ab dem Stichtag die Verordnung.

Die wesentlichen Änderungen:

  • Unmittelbare Geltung: Als Verordnung gilt sie direkt, ohne nationale Umsetzung. Das verringert Spielraum zwischen Mitgliedstaaten.
  • Pflichten für Importeure und Händler: Die oben genannten Pflichten werden ausdrücklich verankert.
  • Digitale Dokumentation: Anleitungen dürfen digital bereitgestellt werden; für nicht professionelle Nutzer bleibt ein Papierdokument mit den wesentlichen Sicherheitsinformationen erforderlich.
  • Gemeinsame Spezifikationen: Die Kommission kann Regelungen schaffen, wo keine harmonisierte Norm existiert.
  • Wesentliche Veränderung: Der Begriff der wesentlichen Veränderung wird eingeführt und betrifft Umbauten, die neue Gefährdungen erzeugen.

Für Händler ist der zweite Punkt der operative: Wer bisher nur “importiert und weiterverkauft” hat, steht ab 2027 mit eigenen dokumentierten Pflichten da. Die Unterlagen dafür sollten vorher stehen, nicht nach der ersten Anfrage der Marktüberwachung.

5. Was in der technischen Dokumentation stehen muss

Die Dokumentation ist kein Ordner mit Zertifikaten. Sie muss die Konformität nachvollziehbar machen:

  • Risikobeurteilung mit benannten Gefährdungen und getroffenen Maßnahmen
  • Technische Zeichnungen samt Schalt- und Anschlussplänen
  • Stückliste mit Angaben zu sicherheitsrelevanten Bauteilen
  • Liste der angewandten harmonisierten Normen oder der gewählten anderen Lösungswege
  • Prüfberichte, insbesondere zur elektrischen Sicherheit und – wo einschlägig – zur Abscheideleistung
  • EU-Konformitätserklärung mit Benennung der Rechtsakte und der Ausgabedaten
  • Betriebsanleitung und Wartungsanleitung in deutscher Sprache

Ein Hinweis aus der Praxis: Die Konformitätserklärung sollte die Normen immer mit Ausgabedatum nennen. Nachweise ohne Datumsangabe sind nicht prüffähig, weil sich die Anforderungen zwischen Ausgaben ändern – das gilt auch für die Normenreihe zur Küchenlüftung.

6. Zoll: EORI, Einreihung und Einfuhrumsatzsteuer

Auf der formalen Seite braucht das importierende Unternehmen eine EORI-Nummer für die Zollabwicklung. Die zolltarifliche Einreihung – also die Zuordnung zur richtigen Warennummer – sollten Einsteiger nicht selbst vornehmen: Sie bestimmt den Zollsatz und ist im Nachhinein nur schwer korrigierbar. Hier ist der Spediteur oder ein Zollberater der richtige Weg.

Die Einfuhrumsatzsteuer ist für Unternehmen mit Vorsteuerabzugsberechtigung grundsätzlich neutral, da sie als Vorsteuer geltend gemacht werden kann. Der Zollsatz selbst hängt von der Einreihung ab und ist nicht pauschal bezifferbar. Was dagegen planbar ist: die Zeit. Bei erstmaligen Importen mit vollständiger Dokumentation läuft die Abwicklung deutlich ruhiger als bei Nachreichungen.

7. Checkliste für Händler

  • Klären, welche Rechtsakte für das konkrete Gerät gelten – nicht pauschal “CE” akzeptieren
  • EU-Konformitätserklärung mit benannten Rechtsakten und Normenausgaben anfordern
  • Prüfen, ob die technische Dokumentation im Bedarfsfall innerhalb angemessener Frist vorlegbar ist
  • Deutschsprachige Betriebsanleitung und Wartungsanleitung vertraglich festschreiben
  • Eigene Anschrift als Importeur auf Produkt oder Verpackung einplanen
  • EORI-Nummer beantragen, Einreihung mit dem Zollberater klären
  • Abgrenzung von Lieferung und Montage nach VOB/C vertraglich fixieren
  • Aufbewahrungsfristen der Unterlagen organisieren – die Dokumentation gehört ins Projektarchiv, nicht in ein Postfach

Der eigentliche Nutzen dieser Liste liegt nicht in der Einfuhr, sondern im späteren Betrieb: Wenn Jahre danach eine Prüfung, ein Beschwerdeverfahren oder ein Betreiberwechsel ansteht, entscheidet nicht das Gerät, sondern die Akte.

FAQ

Häufige Fragen

Ist das CE-Zeichen eine behördliche Prüfbescheinigung?
Nein. Das CE-Zeichen ist eine Erklärung des Herstellers, dass das Produkt die einschlägigen europäischen Rechtsakte erfüllt. Es bescheinigt keine Qualität und keine Eignung für einen bestimmten Einsatzfall. Die Verantwortung für die Richtigkeit liegt beim Hersteller, die Pflichten des Importeurs bestehen daneben.
Ab wann gilt die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230?
Die Verordnung wurde im Juni 2023 veröffentlicht und trat im Juli 2023 in Kraft. Sie gilt ab dem 20. Januar 2027 und ersetzt die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Eine Übergangsregelung zwischen Richtlinie und Verordnung gibt es nicht.
Welche Pflichten hat ein Importeur von Maschinen in Deutschland?
Er hat unter anderem sicherzustellen, dass eine Konformitätsbewertung durchgeführt wurde und die EU-Konformitätserklärung vorliegt, dass die technische Dokumentation verfügbar ist, dass Name und Anschrift des Importeurs am Produkt angebracht sind und dass Betriebsanleitung sowie Sicherheitsinformationen in der Sprache des Mitgliedstaats – für Deutschland auf Deutsch – vorliegen.
Reicht eine englische Betriebsanleitung für den deutschen Markt?
Nein. Für Deutschland ist eine deutschsprachige Anleitung erforderlich. Sie wird von Berufsgenossenschaften, Prüfern und im Schadenfall von Gutachtern beanstandet, wenn sie fehlt. Die Übersetzung ist Teil der Konformität, nicht eine Serviceleistung.
Wer legt die zolltarifliche Warennummer fest?
Die Einreihung sollte mit einem Spediteur oder Zollberater geklärt werden, da sie den Zollsatz bestimmt und nachträglich nur schwer zu korrigieren ist. Für die Abwicklung benötigt das importierende Unternehmen eine EORI-Nummer.
Ist die Einfuhrumsatzsteuer ein Kostenfaktor?
Für vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen grundsätzlich nicht, da die Einfuhrumsatzsteuer als Vorsteuer geltend gemacht werden kann. Der eigentliche Zollsatz hängt von der zolltariflichen Einreihung ab und ist nicht pauschal bezifferbar.
Was ist der häufigste Mangel bei Importen von Lüftungstechnik?
Die fehlende oder unvollständige deutschsprachige Dokumentation, gefolgt von Konformitätserklärungen ohne Benennung der zugrunde liegenden Rechtsakte und Normenausgaben. Beides fällt nicht bei der Einfuhr auf, sondern bei der ersten Prüfung im Betrieb.

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